Re: Opinel in Frankreich selbst grenzlegal....

von: cterres

Re: Opinel in Frankreich selbst grenzlegal.... - 26.07.16 20:19

Das französische Waffenrecht ist dem deutschen recht ähnlich.
Genau wie in Deutschland gibt es in Frankreich bezüglich Messern schwammige Formulierungen welche die Rechtmäßigkeit eines Messers letztlich von der Entscheidungsbefugnis eines Vollstreckungsbeamten abhängig macht. Hier wie da kann ein Messer beschlagnahmt werden, wenn der Eindruck einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung entsteht.
Darüber hinaus gibt es in beiden Ländern definierte Abmessungen, die ein unbedenkliches Messer nicht überschreiten darf.

In Deutschland darf ein Faltmesser eine maximale Klingenlänge von 8,5cm nicht überschreiten, feststehende Klingen nicht über 12cm. Es darf nicht einhändig zu entfalten sein oder zumindest nicht über Griffhilfen verfügen, die einhändige Öffnung erleichtern.

Frankreich macht es etwas schwieriger. Egal ob Faltmesser oder feststehende Klinge, die Klingenlänge darf 15cm nicht überschreiten. Das ist schon recht lang. Die Stärke der Klinge darf unabhängig von der Länge 4mm nicht überschreiten. Bei einem Faltmesser darf die Klinge nicht arretierbar sein.

Unter die letzte Einschränkung fällt auch das Opinel, es ist in Frankreich aber weit verbreitet und daher wird das Verbot der Führung (also in der Hosentasche, nicht im Gepäck) nicht so eng gesehen. Trotzdem sollte man in Frankreich aktuell nicht unbedingt seinen Käse an belebten Plätzen schneiden. Für Besuche in Städten sollte das Messer besser überwiegend im Rucksack oder anderen Tragetaschen bleiben.

Das Opinel Kindermesser No.07 wäre übrigens auch eine gute Wahl. Es ist mit 8cm weder für Deutschland noch Frankreich zu lang und wird wegen der abgerundeten Spitze eigentlich nicht als Stichwaffe angesehen.
Ist zum Brote schmieren wohl auch noch besser geeignet.