Re: Opinel in Frankreich selbst grenzlegal....

von: Mütze

Re: Opinel in Frankreich selbst grenzlegal.... - 27.07.16 05:36

Zitat:
Frankreich macht es etwas schwieriger. Egal ob Faltmesser oder feststehende Klinge, die Klingenlänge darf 15cm nicht überschreiten.

ich weiß nicht, woher Du die Info mit den 15 cm hast, mag durchaus sein, daß diese korrekt ist. In der Praxis kenne ich es so, daß die Klinge vom Polizeibeamten an die offene Handfläche gehalten wird (die Fingeransätze entlang). Überschreitet die Klingenlänge seine Handfläche, wird das Messer einbehalten, bis man das öffentliche Gebäude wieder verläßt. Das sind deutlich unter 15 cm.

Zitat:
Trotzdem sollte man in Frankreich aktuell nicht unbedingt seinen Käse an belebten Plätzen schneiden.

Hier bin ich nicht ganz mit Dir einverstanden. Naja, kommt auch darauf an, was Du unter einem belebten Platz verstehst. Insgesamt heißt es ja bei uns in FR: nicht der Panik nachgeben. Wenn man also als Radwanderer ein Stück Käse abschneidet ...