Re: Opinel in Frankreich selbst grenzlegal....

von: veloträumer

Re: Opinel in Frankreich selbst grenzlegal.... - 27.07.16 09:56

In Antwort auf: Mütze
Zitat:
Frankreich macht es etwas schwieriger. Egal ob Faltmesser oder feststehende Klinge, die Klingenlänge darf 15cm nicht überschreiten.

ich weiß nicht, woher Du die Info mit den 15 cm hast, mag durchaus sein, daß diese korrekt ist. In der Praxis kenne ich es so, daß die Klinge vom Polizeibeamten an die offene Handfläche gehalten wird (die Fingeransätze entlang). Überschreitet die Klingenlänge seine Handfläche, wird das Messer einbehalten, bis man das öffentliche Gebäude wieder verläßt. Das sind deutlich unter 15 cm.

Fehlt noch, das Camping- und Picknickplätze als öffentliche Einrichtungen angesehen werden. Eine Wassermelone schneidet nur ein Luff-Radler mit einer sochen Klinge, normale Camper habe da ganz andere Macheten dabei. Ich glaube kaum, dass das relevant ist. Taschenkontrollen an Bahnhöfen etc. hatte ich bisher auch noch nicht. Was heißt also "öffentliche" Einrichtung?

Die Terrorabwehr ist sowieso außer Rand und Band: Im Nachtzug haben alle drei beteiligten Nationen hintereinander kontrolliert und Schlafende geweckt - "wegen der Flüchtlinge", war das schlagende Argument der Polizei Rosenheim. Vertrauen in die Beamten der zuvor ebenfalls kontrollieren Polististen aus Schengen-Ländern wie Österreich udn Italien gibt es wohl nicht. Wenn man keine gemeinsame Strategie entwickelt, wird es nix mit Terrorabwehr. Da werden (Personal-)Ressourcen nutzlos verbraten. (Übrigens gab es auf dem Streckenabschnitt keine regulären Ein- und Ausstiegshalte.)