Re: Opinel in Frankreich selbst grenzlegal....

von: Holger

Re: Opinel in Frankreich selbst grenzlegal.... - 27.07.16 10:07

In Antwort auf: cterres
[…]Viel wichtiger aber war der Kommentar, der auf meine Frage mehrfach geäußert wurde. "Sie sind ja gar nicht gemeint, wenn wir von Führungsverbot reden!"
Will überspitzt heißen, wenn sich jemand mit Lederkutte und Motorradstiefeln neben seiner Harley stehend mit einem Kindermesser die Fingernägel manikürt, kann ein Polizist das Ding auf Verdacht hin beschlagnahmen.
Mein rasurtaugliches Jagdmesser, das ich oft bei mir trage, interessiert den Beamten aber nicht im geringsten, weil ich aussehe wie ich nun mal aussehe und spreche wie ich spreche.
Und am Ende ist nur das wichtig.


Ja, das denke ich auch. Man braucht die Regel, um etwas in der Hand zu haben für "die Bösen". Bedenklich könnten die Kriterien sein, nach denen man das auswählt. Aber als Reiseradler dürfte man eher nicht drunter fallen - ich glaube, auch in Frankreich nicht. Selbst wenn die da noch etwas hysterischer aufgeregter sind