Re: Opinel in Frankreich selbst grenzlegal....

von: cterres

Re: Opinel in Frankreich selbst grenzlegal.... - 28.07.16 12:20

Das "Führen" ist eingeschränkt. Der Besitz und Erwerb von Blankwaffen sowie vergleichbaren Werkzeugen wie Küchenmessern oder Sägen ist nicht eingeschränkt.
Beim "Herumtragen" wird es dann Auslegungssache.
Ein Küchenmesser das ich gerade gekauft habe, wird wohl in einer Verpackung stecken und oft noch in einer Tüte oder Tasche. So lange es sich um kein verschließbares Behältnis handelt, das auch den Zugriff durch Dritte verhindert (Tasche oder Koffer mit Schloss), zählt diese Art Transport zwar auch noch zum Führen, also griffbereites Tragen, aber der Heimtransport kann ja meist glaubhaft erklärt werden.
Auch gibt es Berufsgruppen die scharfe Werkzeuge und Messer mit sich herum tragen. Köche zum Beispiel, wenn sie außer Haus arbeiten. Gärtner haben auch vergleichbare Waffen unter ihren Werkzeugen. Hier ist der bestimmungsgemäße Gebrauch im Rahmen einer Arbeitstätigkeit gegeben.

Sonntags Morgens nach einer Kneipenschlägerei aufgegriffen zu werden und ein 20cm Küchenmesser im Rucksack zu tragen, verspricht jedoch möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen.

Von ausgewiesenen Waffenverbotszonen (gibts in einigen deutschen Großstädten) abgesehen, lässt sich ein Messer mit bis zu 12cm langer Klinge aber problemlos griffbereit am Gürtel tragen. Es gibt da eigentlich keinen Unterschied zum verdeckten Tragen am Körper oder ungesichert in einer Tasche.

Beschlagnahmt bekommen kann man das Messer aber grundsätzlich immer. Nur für eine eventuelle Strafverfolgung ist es relevant, warum man welches Messer bei sich trug.