von: Anonym
Re: Radfahren in Zeiten des Corona-Virus - 01.05.20 12:50
In Antwort auf: bk1
In der Schweiz kann man z.B. als Arbeitgeber ohne Begründung kündigen, muss nur die Kündigungsfrist einhalten.
Das ist doch in D dasselbe... Aus betrieblichen Gründen...