Re: Registrierung in Usbekistan

von: deselby

Re: Registrierung in Usbekistan - 05.11.21 20:25

Vielen Dank für den wertvollen Input.

Die Formulierung auf der Seite des auswärtigen Amts hatte ich noch gar nicht gesehen. Ich finde sie etwas unscharf, würde sie aber anders interpretieren, nämlich so, dass sich "jeweilig" auf den Einreiseort und nicht auf den Aufenthaltsort bezieht. Also sprich (paraphrasiert): 'Auch wenn Du ohne Visum einreisen kannst, musst Du Dich trotzdem beim lokalen UVViOG des Einreiseortes registrieren'.
Ich glaube, diese Lesart ist plausibler?

Hat vielleicht schon mal jemand Erfahrung mit der Online-Registrierung gemacht? Angeblich soll das über "E-Mehmon" möglich sein.