Re: Radreiseanalyse 2019

von: derSammy

Re: Radreiseanalyse 2019 - 04.12.18 08:45

Neu? Das ganze ist von 2013/2014, also eher ein alter Hut. Seit dem hat sich z.B. die Zulässigkeit von Batteriebeleuchtung mit K-Nummer grundlegend geändert.

Bei der ganzen Thematik sehe ich ein praktisches Dilemma. Nicht-StVO-zugelassene Beleuchtung sollte keinem angeboten werden, der ein Licht für ein im Straßenverkehr bewegtes Rad sucht. Aber in der Praxis sehe ich kaum, wie ein Verkaufsverbot nicht in Konflikt mit dem berechtigten Interesse an Bleuchtungen für Sporträder, die außerhalb öffentlicher Straßen bewegt werden, kollidiert. Ein Verkaufsverbot ist daher meines Erachtens völlig überzogen. Verkaufsverbote sollte es für Dinge geben, von denen eine substanzielle Gefahr ausgeht, die potentielle Kunden nicht kennen/einschätzen können.
Verbot suggestiver Werbung (illegales Licht am Trekkingrad, etc.) oder ein vorgeschriebener Hinweis über die Nicht-Zulässigkeit im Straßenverkehr, fände ich auch ok. Darüber hinaus sollte das Problem durch konkrete Verkehrsüberwachung (da kann man dann auch gleich die Scheinwerfereinstellungen und sonstige Verkehrstüchtigkeit überprüfen) passieren, nicht mittels Verkaufsverboten.