Re: Radfahrer für Abstandsmessung gesucht

von: KUHmax

Re: Radfahrer für Abstandsmessung gesucht - 18.01.19 12:42

Hallo Andre,
In Antwort auf: AndreMQ
Erst bei den glücklicherweise wenigen, schweren Unfällen kommen die Gerichtsurteile, die eigentlich auch nur banal wiederholen, was gültige STVO ist. Man kann nur an Radler appellieren, sich neuralgische Stellen herauszusuchen, dann mit Zeuge und Dokumentation konkret auf Anzeige zu gehen.

Blöderweise steht ja in der StVO "ausreichender Sicherheitsabstand" und ich kenne (nicht so richtig, hab mir aber die Antwort schon so anhören dürfen) Polizeibeamte, die meinen: "Wenn nichts passiert ist, dann hat der Abstand doch ausgereicht."

Keine weiteren Worte notwendig.