von: KUHmax
Re: 4. getötete Radfahrer in Berlin 2.7.22 - 02.07.22 11:43
In Antwort auf: Uwe Radholz
Auch unterstellen wir damit dem Kraftfahrer ein Verschulden, dass vermutlich zu diesem Zeitpunkt nicht bewiesen ist.
Wenn an der Stelle "Achtung Kinder"-Schilder standen, dann ist der Fahrer nicht achtsam genug gefahren.
Meine Unterstellung soll die Umkehrung des Arguments beim "ausreichenden Seitenabstand" sein: Wenn nichts passiert, dann hat es doch gereicht. Und wenn etwas passiert, dann war die Fahrweise nicht achtsam genug.