Re: Schutzstreifen für Fahrräder

von: Velocio

Re: Schutzstreifen für Fahrräder - 07.05.24 06:51

In Antwort auf: Andreas
Und: Mann kann aus der Übrschrift des § 7 schließen, dass "rechts schneller als links" nur für Kraftfahrzeuge gilt. Muss man aber nicht.

Mal ist es ein Vorbeifahren mal ein Überholen .....

§ 5 Überholen
"(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
"(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden."
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

Alles in allem leben Radfahrer sicher sehr deutlich gefährlicher als Autofahrer, wenn man das Verletzungsrisiko in Relation zu den gefahrenen Kilometern sieht. Am besten wären sicher Radwege die komplett vom Autoverkehr abgekoppelt sind. Aber ich denke, selbst wenn das so gemacht würde, würde dass nicht dazu führen, dass mehr Leute Rad fahren. Bei uns scheinen nur noch ein paar Renter mit dem Rad unterwegs zu sein.