Re: Gesetzesvorschriften für Bike-Guide-Firma?

von: gerold

Re: Gesetzesvorschriften für Bike-Guide-Firma? - 04.06.08 11:38

Nach österr. Gesetzeslage (ich nehme aber an sie wird ähnlich der deutschen sein) müsstest du theoretisch nur eine Steuernummer holen, gewerbliche Tätigkeit nach österr. Gewerbeordnung ist das "Guiden" nicht, Rechtsstatus ist ähnlich dem der Bergführer, Skilehrer etc. - ABER :

Du wirst dich und dein Unternehmen versichern müssen (weil du ja - wie schon in anderen Posts zu lesen ist die Haftung nicht ausschliessen kannst, schon gar nicht, wenn du mit deiner Führung Geld verdienst). Und das wird zu vernünftigen Tarifen nur möglich sein, wenn du eine entsprechende Ausbildung (in Ö. machen das manche Radsportverbände oder die Bike Academy am Aachensee, allerdings alles halt auf ziemlich wackeliger Rechtsgrundlage) nachweisen kannst.

Ich hab aus Interesse die Ausbildung zum MTB-Guide beim NÖ. Radsportverband gemacht - sehr vieles im Kurs war interessant - Geld verdient habe ich bisher damit nicht.

Wenn du "unausgebildet" eine Gruppe ins Gebirge führst und da passiert was, stehst du sowohl zivil- als auch strafrechtlich gesehen ziemlich in der Sch... Die Anbieter kommerzieller Touren (wie zB Alpenverein) beschäftigen daher meines Wissens nach ausschließlich Guides, die MTB-Lehrwart sind oder einer der obgenannten Ausbildungen gemacht haben.

Die Haftungsfrage kann dich übrigens auch treffen, wenn du unentgeltich (zb über ein Internetforum) eine Tour ausschreibst und zb vollkommen unerfahrene MTBInnen über eine Steilabfahrt "führst"...

Gruß Gerold