Re: Alleine reisen mit 16?

von: MatthiasM

Re: Alleine reisen mit 16? - 24.07.13 00:30

Betreffend Jugendherbergen in DE, die sicher die Rechtslage sauberst abgeklopft haben, geb ich mal sinngemäß wieder, was in deren FAQ zu Jugendherbergen steht:

Allein verreisen geht für Jugendliche ab 14 Jahren - unter 18 ist Zustimmung der Eltern notwendig wegen Aufsichtspflicht, und weil sie zur (Mit)verantwortung gezogen werden können, falls die Brut unterwegs etwas anstellt oder ihnen etwas passiert. Deshalb für Minderjährige Pass oder Personalausweis und ja, für alle Fälle auch eine Reisevollmacht = Mamischein.

Mit all dem sollte dann also eine Alleinreise mit 16 rechtssicher und sauber möglich sein, kein Jugendherbergswirt sollte damit alleinradelnde 16jährige weiterschicken können, und analog dazu braucht sich ein CP-Betreiber oder sonstiger Bettanbieter (kleine Pension o.ä.) auch keine besonderen Sorgen machen. Er sieht ja auch wohl, daß der müde Jungradler nicht mit Gettoblaster und Bierfaß zwecks Nachtparty kommt...

lG Matthias

PS.: und falls noch der Einwand kommt, daß die Kiddies unter 18 angeblich ab 22 Uhr nicht mehr draußen rumlaufen dürfen - das einzige zutreffende Gesetz in DE mit Uhrzeiten, das Jugendschutzgesetz betrifft nur die Gastronomie im weitesten Sinne, Minderjährige auf Durchreise können völlig gesetzeskonform auch um Mitternacht in der Dorfkneipe eine Mahlzeit einwerfen, und wenn ein alleinreisender Jugendlicher erst nachts um drei mit letzter Kraft sein Etappenziel erreicht, weil drei Pannen dazwischengekommen sind oder wenn die 15jährige Tochter mit Billigung der Eltern um halb eins vor Mitternacht den Hund gassiführt, ist das völlig in Ordnung.