Re: Falträder 26" und größer

von: derSammy

Re: Falträder 26" und größer - 24.09.23 18:40

In Antwort auf: Uwe Radholz
Mich hat aber bei meinen ersten Cadenza mal in einem Regio ein Schaffner belehrt, das der kostenfreie Transport gefalteter Räder nur bei solchen gilt, deren Laufräder nicht größer als 20 Zoll sind. Da das Rad dann gestohlen wurde, habe ich mich nicht darum gekümmert, ob das stimmt und wo das steht. Bei der einzigen Kontrolle in diesen Jahr hatte die Kontrolleuse nichts einzuwenden.
"Regio" klingt nach Regionalverkehr. In dem Fall bäckt jeder Verkehrsverbund eigene Brötchen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gibt es z.B. Verbünde (z.B. in Bayern?) wo Räder mit 20"-Laufrädren pauschal kostenfrei sind, z.B. auch das Nichtfalt-I:SY.

Das gefaltete Rad würde ich aber nicht als Fahrrad deklarieren, sondern als "Traglast". Das ist ein Gepäckstück, was du über/unter Sitzen oder an dafür vorgesehenen Gepäckstaufächern unterbekommst und was du ohne zusätzliche Hilfe tragen kannst. Traglasten sind eigentlich immer kostenfrei, allerdings gibt es Verbünde, die explizit eine Schutzhülle um Falträder fordern. Auf den DB-Fernverkehr trifft das aber nicht zu.