Aber eine Fahrradstraße mit Tempo 20 ist eher ein Witz, mit Tempo 30 kann man schon einigermaßen fahren, ..
Aber eine "Fahrradstraße" darf man nicht einmal mit 25 km/h befahren, ...
Sorry, fällt mir erst jetzt auf: Das stimmt nicht. Mit der StVO-Novelle 2009 ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt worden (Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1). Vorher lautete die Regel "mäßige Geschwindigkeit", die in einem Grundsatzurteil des OLG Karlsruhe mit 30 km/h beziffert war.
Gruß
Uli
P.S.: Bitte nicht den Betreff ändern. Danke!