Batterielampen sind ja auch verboten und jeder hat sie.....
Das stimmt doch nicht! Batterielampen sind nicht verboten. Es ist lediglich vorgeschrieben, daß eine dynamobetriebene Beleuchtung
vorhanden sein muss. (Ausname bei Rennrädern unter 11 kg.) Aber es ist nicht verboten diese nur als Reserve vorzuhalten und stattdessen eine Batteriebeleuchtung zu benutzen. Sollte die Batterie leer sein kann man zum Dynamo wechseln.
Natürlich gibt es zugelassene und nicht zugelassene Batteri-/Akkubeleuchtungen. (Erkennbar am Prüfzeichen bzw. dessen Fehlen.) Aber das ist eine ganz andere Sache.
Gruß, Bernhard