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#20372 - 19.09.02 11:20 Rechts vor links - oder wie?
Uta
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 46
Auf meinem morgentlichen Arbeitsweg komme ich in ein Rechts-vor-links Gebiet. Das ist ja generell kein Problem, aber heute kam zum ersten Mal an der einen Ecke ein Auto von rechts und da gab es wohl ein Verständigungsproblem:
Die Straße aus der ich kam ist Einbahnstraße, wo man als Radfahrer aber gegenan fahren darf. Ich wußte vom Rechts vor Links, da ich da ja öfter fahre (Schild natürlich nicht angebracht, die Autos fahren ja schließlich in die anerer Richtung) , und wollte den von rechts kommenden PKW vorbeilassen. Er guckte recht dumm verwirrt (is doch Einbahnstraße, oder so), fährt dann aber los und ich auch weiter. So weit so gut. Nu aber meine Frage:
Was ist, wenn ein Auto von links kommt und folglich ich Vorfahrt hätte? Das Auto sieht nur "Einbahnstraße" und rechnet doch sicher nicht mit rechts rauskommenden Radlern. Gilt bei sowas auch normal rechts vor links?
Neugierige Grüße, Uta

P.S. musste ich sowas mal gelernt haben? Führerschein- oder Radfahrprüfung??? grins zwinker grins verwirrt
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#20374 - 19.09.02 11:38 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Uta]
shabbaz
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 969
hallo,

ohne dies belegen zu können kann ich mich an ein gerichtsurteil erinnern, wo in einer situation wie der deinen nach einem unfall dem autofahrer eine größere teilschuld (als "normalerweise") angelastet wurde. einziger unterschied: die einbahnstrasse war nichteinmal von der sorte, die radfahrer falsch herum befahren dürfen. du hast also in diesem fall vorfahrt! ob du dieses recht aber auch immer durchsetzen solltest... wirr - lieber nicht!

gruss, s.

Geändert von shabbaz (19.09.02 11:40)
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#20375 - 19.09.02 11:44 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Uta]
Martina
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 17.710
Hallo Uta,

was ich beim Führerschein definitiv gelernt habe ist, dass man als nicht Vorfahrtberechtigter auch die vorbeilassen muss, die aus der 'falschen' Richtung kommen. Also falls du z.B. rechts in eine Hauptstrasse einbiegen willst, darfst du nicht nur nach links schauen, sondern musst dich auch vergewissern, dass keiner von rechts auf der für ihn falschen Strassenseite kommt (er könnte ja gerade überholt haben). Bzw. wenn du weisst (oder zu wissen glaubst), dass diese Hauptstrasse eine Einbahnstrasse ist, musst du trotzdem im beide Richtungen schauen und auch denen, die sie in falscher Richtung benutzen Vorfahrt gewähren. Es könnte ja sein, dass die Verkehrsführung geändert wurde.

Das ist zwar nicht genau übertragbar, aber ich denke dass auch in deiner Situation rechts vor links gilt.

Martina
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#20378 - 19.09.02 11:56 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: shabbaz]
Jutta
Nicht registriert
Bei uns sind einigige wenige Einbahnstraßen freigegeben, aber da ist dann meist am Ende "nur für Radfahrer" ein "Vorfahrt beachten"-Schild. Ich würde aber an solchen Stellen generell etwas vorsichtiger sein, da man nicht voraussetzen kann, dass andere wissen, dass Radfahrer die EInbahnstraße auch in Gegenrichtung befahren dürfen. Was nützt das Recht, wenn man drunterliegt listig
Jutta
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#20379 - 19.09.02 11:58 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Uta]
Uli
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.704
Hallo Uta!
a) Du hast Vorfahrt (wie immer: s. Martina ....) zwinker
b) An einer solchen Einmündung muss eigentlich das allseits bekannte blaue Schild mit weissem Pfeil und der Beschriftung "Einbahnstrasse" stehen und darunter das Schild mit Doppelpfeil für "für Radfahrer im Gegenverkehr frei gegeben". Hieran sollte der von links kommende Verkehrsteilnehmer zweifelsfrei erkennen, dass von rechts trotz Einbahnstrasse Verkehr "droht".
c) So sehr ich die Freigabe von Einbahnstrassen begrüsse, so wenig scheren sich die Autofahrer um entgegen kommende Radler, wie ich permanent quasi vor der Haustür beobachten kann.
Gruss
Uli
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970

Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker.
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#20381 - 19.09.02 12:08 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Uta]
Uta
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 46
Das sind doch schon mal prima Antworten. Ich werde mir die Kreuzung noch mal genauer ansehen, auch ob die genannten Schilder irgendwo angebracht sind - ich meine aber nicht...
DANKE!!! lach Uta
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#20397 - 19.09.02 14:16 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Uli]
Ula
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.066
Zitat:
und darunter das Schild mit Doppelpfeil für "für Radfahrer im Gegenverkehr frei gegeben"


Solche Schilder gibt's bei Euch in Düsseldorf? Hab' ich hier noch nie gesehen. Bin schon mehrfach von Autofahrern angehupt worden, wenn ich in freigegebenen Einbahnstraßen gefahren bin. Klar, woher sollen die auch wissen, dass ich das darf? wirr

Gruß,
Katja
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#20415 - 19.09.02 15:17 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Ula]
Wolfrad
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.687
Zitat:
Bin schon mehrfach von Autofahrern angehupt worden, wenn ich in freigegebenen Einbahnstraßen gefahren bin.
Sei doch froh, dann haben sie Dich wenigstens wahrgenommen. Und immer schön etwas "eiern", dann lassen sie Dir meist genügend Platz.

Wolfrad
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#20418 - 19.09.02 15:26 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Wolfrad]
bikebiene
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.704
Hi Wolfrad

Zitat:
Und immer schön etwas "eiern", dann lassen sie Dir meist genügend Platz


so ganz kann man das leider auch nicht sagen schockiert
am Samstag erlebt, ich fahre auf einer Betonplattenpiste, die nebenbei gesagt für Autofahrer gesperrt war, hinter uns naht ein Auto. Ich mag nicht wegen des Autos auf der Wiese fahren, stört den mit den breiten Reifen ja eh weniger. Aber höflich, wie ich bin fahre ich etwas zur Seite. Mehr unbeabsichtigt sclenkere ich etwas. Trotzdem fährt das Auto in weniger als 50cm Abstand an mir vorbei und das nicht mal langsam. böse schockiert peinlich Ich hätte den Arm ausstrecken können und er hätte eine Delle gehabt in seinem schönen Blechspielzeug. grins
Unverantwortlicher Typ jedenfalls.
Bikebiene
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#20421 - 19.09.02 15:36 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Anonym]
Wolfgang
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 533
Zitat:
Was nützt das Recht, wenn man drunterliegt

... Grabsteininschrift:
Hier ruht, der die Vorfahrt hatte ...

Gruß
Wolfgang
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#20424 - 19.09.02 15:47 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: bikebiene]
Wolfrad
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.687
Zitat:
Aber höflich, wie ich bin fahre ich etwas zur Seite. Mehr unbeabsichtigt sclenkere ich etwas. Trotzdem fährt das Auto in weniger als 50cm Abstand an mir vorbei und das nicht mal langsam
Hallo Bine,

Siehste, und schon haste den Frust. Und was noch schlimmer ist, der Autofahrer hat Dich in Gefahr gebracht. Und wenn Du den Gedanken weiter verfolgst, hast Du einen gewissen Anteil an der Entstehung der Gefährdungslage; keine so angenehme Überlegung. Allerdings braucht man ein gerüttelt' Maß an Selbstbewußtsein und auch Verteidigungsbereitschaft, weiter vorneweg zu fahren oder den Fahrer zumindest erst mal zum Langsamfahren vor dem Überholen zu bringen.

So kommt auch immer wieder Freude auf, wenn man einen Stauber abbremst.

Wolfrad, dem es mitunter nicht besser ergeht.
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#20430 - 19.09.02 16:25 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Ula]
Anonym
Nicht registriert
Hallo Katja,

als Ortsfremder Radfahrer hat mich in der letzten Woche in Bonn
- unterwegs mit einer Mietgurke der Bonner Radstation -
auch irritiert, wo die Einbahnstrassen freigegeben waren und wo nicht.

Da, wo ich gern lang wollte, war regelmäßig nicht freigegeben.

Olaf

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#20442 - 19.09.02 18:59 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Martina]
Tourenradler
Nicht registriert
Moin Martina,

wenn ich als Radfahrer den linken Radweg benutze und ich dadurch einen Unfall verursache, bekomme ich eine ganz gehörige Mitschuld. Und zwar weil der Autofahrer nicht unbedingt damit rechnen muß, daß ihm -verbotswidrig- Radfahrer entgegenkommen.

Und wenn ein Radfahrer aus einer Straße fährt, aus der er nach der StVO nicht hätte fahren dürfen (Einbahnstraße), dann trägt der Radfahrer wohl die alleinige Schuld. Aus der Sicht des -unschuldigen- Autofahrers betrachtet.

Und falls bei Uta irreführend beschildert sein sollte, kann sie im Falle eines Unfalles die Kommune zivilrechtlich verklagen.

So würde ich das bewerten.
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#20531 - 20.09.02 08:25 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: ]
Uta
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 46
Ich bin heute Morgen ja wieder da langgefahren (wie immer...) und hab mal bewußt geguckt: Keine Schilder, nur die "Durchfahrt verboten"-Schilder mit dem Zusatzschildchen "Radfahrer frei" drunter. Aus allen 4 Richtungen nichts weiter.

Da fällt mir dann noch ein, daß mich vor einer Weile mal ein von Rechts kommender vorfahtberechtigter Wohnmobilfahrer ziemlich derbe angeschnautzt hat ... weil ich ihn halt vorbeilassen wollte. verwirrt
Es war so, daß ich den Trum schon von Weitem gesehen habe und langsam auf die Kreuzung zurollte, damit er auch zügig weiterkommt. Dann kam der aber nicht in die Puschen und ich hielt an. Der auch, obwohl für ihn nicht von rechts kam. Dann rollt er ein Stück weiter, kurbelt das Fenster runter und pamt mich an, ob ich denn keinen Führerschein hätte. Ich glaube, ich muß ziemlich doof aus der Wäsche geguckt haben und meinte nur, doch und daß ich schließlich seine Vorfahrt beachten würde. Ich hörte dann nur noch ein Gemurmel, dann gab er Gas und war weg...
Wunder.....Grübel...

Gruß Uta
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#20537 - 20.09.02 09:09 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: bikebiene]
Antje
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 622
Zitat:
Ich hätte den Arm ausstrecken können und er hätte eine Delle gehabt in seinem schönen Blechspielzeug.


Dann solltest Du Dich ganz schnell von Bikebiene in "Eisenfaust" umbenennen. grins Aus Angst vor kaputter Hand hab ich persönlich von solchen Aktionen bisher immer abgesehen - zu schade manchmal, dass man nicht wenigstens immer ein ordentliches Bügelschloss griffbereit hat... wirr

Gruß

Antje
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#20538 - 20.09.02 09:20 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Uta]
Tourenradler
Nicht registriert
Moin Uta,


eigentlich ein eindeutiger Fall von nicht eindeutiger Beschilderung.

Du wähnst Dich im Recht wg. "Radfahrer frei". Der Autofahrer schimpft ebenfalls rechtens wg. "Einbahnstraße".

Und wenns mal knallt? Stadt verklagen!


Die Frage "Und wie soll ich mich jetzt verhalten?" dürfte sich danach gar nicht mehr stellen. Denn lt. Beschilderung darfst Du zwar in diese Straße in verkehrter Richtung hineinfahren, aber nicht heraus. Was aber so wiederum auch nicht stimmt, weil das Herausfahren aus dieser Einbahnstraße in verkehrter Richtung nicht explizit verboten ist. Oder steht da etwa noch ein zweites Schild "Durchfahrt verboten" ohne Zusatz?
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#20554 - 20.09.02 11:22 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: ]
Uta
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 46
"wenn ich als Radfahrer den linken Radweg benutze und ich dadurch einen Unfall verursache, bekomme ich eine ganz gehörige Mitschuld. Und zwar weil der Autofahrer nicht unbedingt damit rechnen muß, daß ihm -verbotswidrig- Radfahrer entgegenkommen"

- ich war grade in der Mittagspause und habe einen solchen Unfall grade gesehen. Rad quer auf 2-spuriger Straße... was genau passiert ist, habe ich nicht gesehen, der Radfahrer saß/lag,o. ä. wohl in einem Auto. Auch wenn er "falsch" fuhr hoffe ich, es geht ihm nicht zu schlecht. Aber es kamen 2 Polizeiwagen, ein "Unfallforschung"-swagen und Krankenwagen zur Stelle...

Was "meine" Kreuzung angeht, muß man wohl wie sonst auch einfach vorsichtig fahren. Und wenn ich es mal wieder schaffe, um 7.30 h loszufahren, kommt vielleicht wie sonst auch kein Auto - weder von links, noch von rechts. Aber wie gesagt - ich war für den Moment überfragt...
Gruß Uta
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#20556 - 20.09.02 11:24 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Antje]
bikebiene
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.704
Hi Antje,

die Betonung lag auf "können".
Ich bin doch nicht so blöd und ruinier mir wegen eines rücksichtslosen Auotfahrers meine linke Hand. Bin froh, daß ich den Bänderriß am Handgelenk überstanden hab, da such ich mir doch nix neues. Ja, wenn der Gips noch dran gewesen wär grins
aber da durft ich ja nicht fahren böse
Bikebiene
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#20577 - 20.09.02 12:51 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Uta]
Tourenradler
Nicht registriert
Ja, kann man nur hoffen, dass es fuer diesen Radler nicht sooo schlimm ausging.

Die Polizei hatte die letzten 3 Monate bei uns verstaerkt Radlerkontrollen durchgefuehrt. Bilanz: Dadurch ca. 30% weniger Unfaelle. Unter anderem wurden auch die zur Kasse gebeten, die die falsche Seite benutzten.
Und natuerlich auch jene, die die Fussgaengerzone befuhren. Kostete auch mich 10 Euro. traurig

Lass Dir den eben erlebten Unfall auch eine Warnung an "Deiner" Kreuzung sein: Bei unklarer Verkehrslage lieber defensiv verhalten und notfalls auch mal absteigen.
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#21344 - 30.09.02 10:05 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: ]
MaxB
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 283
Zitat:
wenn ich als Radfahrer den linken Radweg benutze und ich dadurch einen Unfall verursache, bekomme ich eine ganz gehörige Mitschuld. Und zwar weil der Autofahrer nicht unbedingt damit rechnen muß, daß ihm -verbotswidrig- Radfahrer entgegenkommen


Das ist auch richtig so, denn Radfahrer sind ja nicht immer langsam.
Etwa so wie beim Zebrastreifen, da müssen Radfahrer ja auch absteigen, weil es gibt ja keine Zeit für die Autos zu bremsen, wenn ein Rad mit sagen wir nur 20 KmH von der Seite kommt und auf die Strasse fährt.
- is halt aber nur so ähnlich.

In diesem Fall gilt wohl aber recht´s vor links und nicht´s anderes. Die Autofahrer - alle Anderen Verkehrsteilnehmer- müssen auch nach rechts schauen ob was kommt oder nicht.

In Leipzig gibt es ein paar Strassen, an denen darf man nicht reinfahren (Rotes schild mit Balken) für radfahrer aber freigegeben. Alle regen sich immer auf wenn man da entlang fährt. Das tolle ist aber diese Strassen sind gar keine Einbahnstrassen, man darf halt nur von der Einen Seite nicht reinfahren.

Gruß Max

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#21345 - 30.09.02 10:33 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Ula]
DeusXMachina
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 521
hi katja,

Zitat:
Klar, woher sollen die auch wissen, dass ich das darf?


eine frage: woher weißt denn du als radler, dass du das darfst, also dass die straße für dich freigegeben ist? oder sind bei euch per se alle einbahnstraßen für radfahrer freigegeben? ansonsten müssten sie doch irgendwie gekennzeichnet sein - für radler und autofahrer verständlich. in wien passiert das durch (relativ unscheinbare) schilder "ausgenommen radfahrer" unter dem einbahnstraßenschild. als radler entwickelt man einen blick für sowas, als autofahrer wohl eher nicht.

lg DeusX
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#21346 - 30.09.02 10:51 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: MaxB]
Tourenradler
Nicht registriert
Zitat:
In diesem Fall gilt wohl aber recht´s vor links und nicht´s anderes. Die Autofahrer - alle Anderen Verkehrsteilnehmer- müssen auch nach rechts schauen ob was kommt oder nicht.


Moin Max,

und genau das ist nicht der Fall.

Es ist hier eine eindeutige Beschilderung gegeben, nämlich der Einbahnstraßenpfeil ohne jeglichem Zusatz.
Auch die Regelung Rechts vor Links ist hier irrelevant. Hieße dies doch, die eindeutige Aussage des Einbahnstraßenschildes ad absurdum zu führen.

Leidtragende sind die Radfahrer, die sich bei Einfahrt in die Einbahnstrasse im Recht fühlen und bei der Ausfahrt plötzlich zu Verkehrsrowdies werden.

Zur Erinnerung: Das Befahren dieser Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung ist für Radfahrer erlaubt.
Der Hinweis auf ausfahrende Radfahrer am andern Ende -an dem die Regel Rechts vor Links gilt- der fehlt jedoch.

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#21351 - 30.09.02 11:53 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: ]
MaxB
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 283
Hmmmm, peinlich
also da muß ich wohl eine piruette drehen schmunzel zwinker
ich bezog das auf die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Situation.
es gilt rechts vor links der Autofahrer hatte Vorfahrt zwinker bäh

zu der Beschilderung muß ich fragen:
Gibt esüberhaupt ein Schild was unter dem Einbahnstrassenschild darauf hinweßt, das da Radfahrere herauskommen könnten verwirrt verwirrt
Mir ist keins bekannt.
-weder als rad noch als autofahrer verwirrt

Ich würde dennoch sagen das weiterhin rechts vor links gilt, muß aber in wirklichkeit passen und zugebe, dass ich es nicht weiß.

Also würde ich dem Vorschlag zustimmen: Lieber das Auto vorlassen als Vorfahrt gehabt und platt. grins

Grüße Max
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#21352 - 30.09.02 12:06 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: MaxB]
Tourenradler
Nicht registriert
Ist ein erquickliches Thema, gelle? grins
Schließlich hat jeder sein eigenes, individuelles Rechtsempfinden. Dazu die beiden Pole Radfahrer - Autofahrer.
Auch Hobbyjuristen werden mit juristischen Spitzfindigkeiten belohnt. Sie müssen nur lange genug suchen. cool

Empfehlenswert: Kleiner Bußgeldkatalog für Radfahrer
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#21353 - 30.09.02 12:11 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: ]
MaxB
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 283
Rechtsempfinden finde ich gut. grins grins

Gruß Max
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#21354 - 30.09.02 12:31 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: MaxB]
atk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.190
Zitat:
Gibt esüberhaupt ein Schild was unter dem Einbahnstrassenschild darauf hinweßt, das da Radfahrere herauskommen könnten

Ja: Zweites von unten, unter dem blauen Einbahnstraßenschild angebracht.

Und von weiter oben:
Zitat:
Etwa so wie beim Zebrastreifen, da müssen Radfahrer ja auch absteigen, weil es gibt ja keine Zeit für die Autos zu bremsen, wenn ein Rad mit sagen wir nur 20 KmH von der Seite kommt und auf die Strasse fährt.

Darüber, ob ein Zebrastreifen automatisch "Radfahrer absteigen" bedeutet, habe ich schon unterschiedliche Ansichten (von sog. Experten) gehört, insbesondere, wenn er "harmonisch" bäh in einen Radweg eingebettet ist (was leider auch vorkommt). Schließlich ist ein Zebrastreifen verkehrsrechtlich kein Fußweg (der als solcher nur von Fußgängern benutzt werden dürfte). Auf keinen Fall genießt ein Radfahrer aber auf einem Zebrastreifen den Vorrang, den ein Fußgänger hat.
Also: Ob überqueren mit dem Fahrrad erlaubt ist, ist unklar, sollte es aber erlaubt sein, dann hat man dem Verkehr auf der Straße die Vorfahrt zu gewähren grins Also nicht mit 20 km/h rüberdüsen. Im übrigen wird wohl auch kaum ein Fußgänger im vollen Lauf auf die Straße sprinten, ohne sich zu vergewissern, ob ihn die Autofahrer auch vorbeilassen.

Andreas
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#21356 - 30.09.02 12:52 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: atk]
MaxB
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 283
peinlich Stimmt das schild kenne ich doch peinlich

Das überqueren von Zebrastreifen mit dem Rad ist auf jeden Fall erlaubt-
cool Schiebend bäh grins

Gruß Max
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#21357 - 30.09.02 12:52 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: atk]
DeusXMachina
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 521
hallo,

in wien sehen die schilder so aus:



ich meine, eine solche beschilderung ist auf jeden fall am anfang und am ende einer einbahnstraße nötig, damit jeder mitkriegt, dass es sich eigentlich nur um eine "eingeschränkte" einbahnstraße handelt - die straße ist durchaus in beiden richtungen befahrbar, nur halt nicht von autos (und ähnlichem kroppzeuch zwinker ). alles andere wäre grob fahrlässig, finde ich.

lg DeusX
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#21359 - 30.09.02 13:02 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: DeusXMachina]
Tourenradler
Nicht registriert
Bei solcher Schilderlage würde ich mich als deutscher Radfahrer in Wien nur schiebend fortbewegen, ehrlich! grins

Das Einbahnschild signalisiert mir nämlich auf den ersten Blick, daß die Radfahrer vom Befahren dieser Einbahn genannten Straße ausgechlossen sind. Und auch der zweite Blick bringt mir keine andere Erkenntnis. peinlich


@atk: Genau, Andreas. Das Fehlen dieses kleine Blechschildes ist der Auslöser dieser höchst interessanten Diskussion hier.
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#21360 - 30.09.02 13:03 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: MaxB]
atk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.190
Genau. Im Sinne ihrer eigenen Sicherheit ist es für Radfahrer sowieso grundsätzlich dringend anzuraten, ihr Fahrzeug ausschließlich schiebend zu bewegen, sobald sie sich damit auf die Straße wagen. böse
So ungefähr denken hier auch die örtlichen Vertreter von Polizei und Verkehrswacht, wenn es um den Fahrradverkehr geht. böse böse
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#21361 - 30.09.02 13:04 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: ]
atk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.190
Angsthase.... grins
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#21362 - 30.09.02 13:06 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: DeusXMachina]
Martina
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 17.710
Hi,

wie bereits weiter obern gesagt, meine ich in der Fahrschule gelernt zu haben, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass aus einer Einbahnstrasse keiner rauskommt. Wenn alles logsich zuginge, wäre das zwar unmöglich, aber was passiert z.B. wenn das rote Schild mit weissem Strich am Ende der Einbahnstrasse fehlt? D.h. wenn jemand nach bestem Wissen die Einbahnstrasse in der falschen Richtung benutzt? Er verlässt sich ebenso nach bestem Wissen darauf, dass er Vorfahrt hat. Und ich denke, dass du die ihm nicht nehmen darfst, nur weil du weisst bzw. zu wissen glaubst, dass die vorfahrtsberechtigte Strasse eine Einbahnstrasse ist.

Martina
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#21363 - 30.09.02 13:10 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: atk]
pson
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 145
Hallo Andreas.

Zitat:
Ja: Zweites von unten, unter dem blauen Einbahnstraßenschild angebracht.


Stimmt nicht ganz, es ist das unterste anzubringen. Hört sich blöd an und ist es auch, da ja das Einbahnstraßenschild einen waagerechten Pfeil hat. Der Grund liegt aber in der Systematik der StVO begründet, da die senkrechten Pfeile beim Zusatzschild entgegenkommende Fahrzeuge bedeutet, zwei waagerechte Pfeile aber Querverkehr wirr.
Viele Städte schildern übrigens inzwischen falsch aus und nehmen das zweite von unten. Damit verhalten die sich zwar falsch, ein Verkehrsteilnehmer hätte aber größte Schwierigkeiten, wenn er sich im Falle eines Unfalls darauf berufen würde ...

Bei der Beschränkung der Einbahnregelung auf den motorisierten Verkehr unterscheidet man übrigens folgende Fälle:
- echte Einbahnstraße
Einbahnstraßenschild mit Zusatzzeichen (unterstes) und
Verbot der Einfahrt mit Zusatzzeichen (drittes von unten).
- unechte Einbahnstraße
wie vor, nur gibt es KEIN Einbahnstraßenschild, im Grunde kann hier auch der Autoverkehr beiden Richtungen fahren, darf aber nicht einfahren wegen Verbot der Einfahrt (mit Zusatzzeichen (drittes von unten)).

Bis denne
pson
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#21364 - 30.09.02 13:14 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Martina]
DeusXMachina
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 521
ich denke mal, wenn die beschilderung und kennzeichnung einer einbahnstraße nicht eindeutig und ortsüblich ist (also z.b. das einfahrtsverbotsschild "weißer balken auf rotem grund" einfach fehlt), dann hast du als verkehrsteilnehmer recht, wenn du sie wie eine normale straße benutzt. eine straße wird ja nicht als einbahnstraße geboren, sondern durch die beschilderung zu einer solchen gemacht schmunzel schmunzel

aber auch wenn das bei einem rechtsstreit helfen mag - letztendlich ist ja doch immer der/die radler das dummchen traurig

lg DeusX
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#21365 - 30.09.02 13:17 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: pson]
Tourenradler
Nicht registriert
Sag ich doch: Hoch interessange Diskussion. Für jeden etwas.
Die Sache mit den Pfeilen ist mir so allerdings auch noch nie bewußt gewesen.

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#21366 - 30.09.02 13:17 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: ]
DeusXMachina
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 521
hi siggi,

hier ist diese beschilderung inzwischen "gelernt", obwohl ich dir zustimmen muss, dass ein solches missverständnis durchaus auftreten könnte. und die einbahnstraßenfreigabe für radler ist sogar schon so weit verbreitet, dass sogar viele autofahrer inzwischen damit klarkommen. ist auch sehr hilfreich, besteht doch wien quasi ausschließlich aus einbahnstraßen. bäh

lg DeusX
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#21368 - 30.09.02 13:19 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: pson]
atk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.190
Hallo pson,
danke für die Klarstellung.
Unechte Einbahnstraßen (ob mit "Radfahrer frei" oder nicht) sind manchmal ein ziemliches Kuriosum: Ortskundige Autofahrer, die ja wissen, dass an einem Ende das Schild "Verbot der Einfahrt" steht, meinen oft, sie dürften z.B. aus einer Ausfahrt nur in die vermeintliche Einbahn-Richtung in die Straße einbiegen (obwohl das nicht zutrifft, wenn nicht durch ein gesondertes Zeichen vorgeschrieben). Ortsfremde Fahrer kennen solche Hemmungen nicht, was dann wiederum zu entsprechenden, unberechtigten Reaktionen der ortskundigen führt....

Andreas schmunzel
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#21369 - 30.09.02 13:23 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: atk]
MaxB
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 283
@atk
Gelten die böse mir oder den "Verkehrsorganen" verwirrt


Das mit den Pfeilen ist intressant -

so nach einigem Nachdenken, muß ich echt zugeben, das man die öfters sieht,
zum besipiel an Straßen wo der Radweg rechts entlangläuft kruz vo einmündungen, damit recht von der Straße abbiegende Autos daran erinnert werden das sie gleich radfahrer schneiden können traurig zwinker

Gruß Max
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#21370 - 30.09.02 13:30 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: atk]
Uli
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Kleine Korrektur: Das 2.Schild von unten hängt unter dem Schild am Ende der Einbahnstrasse (weisser Balken in rotem Kreis, Zeichen 267). Da können natürlich immer Radfahrer raus kommen; vielmehr erlaubt das Schild den Radfahrern die normalerweise verbotene Einfahrt in die Strasse. (Es ist auch ein weit verbreiteter Irrtum, dass das Schild eine Einbahnstrasse kennzeichnet; das tut es nicht, sondern Schild 353.) Der Zusatz unter dem blau-weissem Schild "Einbahnstrasse" (Zeichen 220) ist in der Auflistung das Zusatzschild ganz unten rechts (siehe auch hier).
Gruss
Uli
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970

Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker.
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#21371 - 30.09.02 13:31 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: MaxB]
atk
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Hallo Max,
also, das erste böse galt zur Hälfte dir und zur Hälfte den "Organen", die anderen beiden böse galten uneingeschränkt den letzteren...
Aber mittlerweile hab ich mich beruhigt und schicke dir ein schmunzel und ein lach hinterher - und hoffe, dass das damit ausgeglichen ist.

Gruß
Andreas schmunzel

PS: Amberger Polizei und Verkehrswacht müssen aber ihre böse behalten, die haben sie sich redlich verdient...
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#21372 - 30.09.02 13:37 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: DeusXMachina]
Tourenradler
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Willst wohl dezent andeuten, daß ich in Wien ganz schön lange zu schieben hätte? grins grins

@Martina: Er verlässt sich ebenso nach bestem Wissen darauf, dass er Vorfahrt hat. Und ich denke, dass du die ihm nicht nehmen darfst, nur weil du weisst bzw. zu wissen glaubst, dass die vorfahrtsberechtigte Strasse eine Einbahnstrasse ist.

Ist richtig, aber nur einer trifft rechtens auf diese Kreuzung. Lt. Bechilderung vor Ort wohlgemerkt. Und Paragraph 1 sagt auch was aus über rücksichtsvolles Verhalten. Wenn er also noch kann, müßte der berechtigte Verkehrsteilnehmer notbremsen.
Für evtl. Unfallfolgen ist aber letztendlich der verantwortlich, der die zweideutige Beschilderung zu verantworten hat.


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#21373 - 30.09.02 13:42 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: atk]
MaxB
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da schick ich doch ein lach zurück.

Freundlich Grüße an alle

Max
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#21374 - 30.09.02 13:43 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: ]
DeusXMachina
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wenn du glück hast, landest du in einer der einbahnstraßen, die gleichzeitig auch eine sackgasse sind und außerdem von einer baustelle blockiert - dann hat die schieberei ganz schnell ein ende grins grins

lg von ganz unten schmunzel
DeusX
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#21375 - 30.09.02 13:43 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Uli]
atk
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Hallo Uli,
dass unter dem Einbahnstraßenschild das letzte und nicht das vorletze Zusatzschild anzubringen ist, hat pson schon angemerkt. Damit, dass das vorletze der Zusatzzeichen unter 267 ("Verbot der Einfahrt") anzubringen ist, hast du aber m.E. nicht recht, das muss "Radfahrer frei" (drittes von unten) sein, steht auch so in dem von dir aufgeführten Link.

....Korinthenkackereien grins grins

Andreas schmunzel
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#21376 - 30.09.02 13:46 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Uli]
pson
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Beiträge: 145
Zitat:
Es ist auch ein weit verbreiteter Irrtum, dass das Schild eine Einbahnstrasse kennzeichnet; das tut es nicht, sondern Schild 353.


Wobei, wenn ich mich recht erinnere, das Zeichen 353 nur ergänzend zu Zeichen 220 aufgehangen werden darf (laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung StVO-VwV).

Bis denne
pson

Noch ein Link: Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung
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#21380 - 30.09.02 13:50 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: pson]
Tourenradler
Nicht registriert
Wird ja noch ein richtiger StVO-Kurs hier.
Richtig, Zeichen 353 fällt unter den Begriff "Richtzeichen". Wenn man sich die schon angesprochene Symbolik mal ein wenig verinnerlicht, .... aber heute nciht mehr. Bald Feierabend. grins grins
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#21382 - 30.09.02 13:56 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: DeusXMachina]
Ula
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.066
Hallo DeusX,

wie schön, dass Ihr in Wien beide Schilder habt, in Bonn gibt's nur das linke wirr traurig wirr .

Gruß,
Katja
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#21429 - 01.10.02 07:23 Re: Rechts vor links - oder wie? [Re: Wolfrad]
ansgar
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 220
Zitat:
Hallo Bine,

Siehste, und schon haste den Frust. Und was noch schlimmer ist, der Autofahrer hat Dich in Gefahr gebracht. Und wenn Du den Gedanken weiter verfolgst, hast Du einen gewissen Anteil an der Entstehung der Gefährdungslage; keine so angenehme Überlegung. Allerdings braucht man ein gerüttelt' Maß an Selbstbewußtsein und auch Verteidigungsbereitschaft, weiter vorneweg zu fahren oder den Fahrer zumindest erst mal zum Langsamfahren vor dem Überholen zu bringen.


In Bosnien u. Herzeg. wurde von den LKW Fahrern in einem solchen Fall kräftig gehupt und als wir einmal nicht sofort in den Strassengraben gefahren sind wurde mit voller Geschwindigkeit überholt, auch bei LKW-Gegenverkehr. Ich hatte ja kein Maßband dabei, aber ich glaube der hat die 50 cm noch mal kräftig unterboten... böse

andere Länder, andere Sitten...
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