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#21361 - 30.09.02 13:04
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: ]
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Angsthase....
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#21362 - 30.09.02 13:06
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: DeusXMachina]
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Hi,
wie bereits weiter obern gesagt, meine ich in der Fahrschule gelernt zu haben, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass aus einer Einbahnstrasse keiner rauskommt. Wenn alles logsich zuginge, wäre das zwar unmöglich, aber was passiert z.B. wenn das rote Schild mit weissem Strich am Ende der Einbahnstrasse fehlt? D.h. wenn jemand nach bestem Wissen die Einbahnstrasse in der falschen Richtung benutzt? Er verlässt sich ebenso nach bestem Wissen darauf, dass er Vorfahrt hat. Und ich denke, dass du die ihm nicht nehmen darfst, nur weil du weisst bzw. zu wissen glaubst, dass die vorfahrtsberechtigte Strasse eine Einbahnstrasse ist.
Martina
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#21363 - 30.09.02 13:10
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: atk]
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Hallo Andreas. Ja: Zweites von unten, unter dem blauen Einbahnstraßenschild angebracht. Stimmt nicht ganz, es ist das unterste anzubringen. Hört sich blöd an und ist es auch, da ja das Einbahnstraßenschild einen waagerechten Pfeil hat. Der Grund liegt aber in der Systematik der StVO begründet, da die senkrechten Pfeile beim Zusatzschild entgegenkommende Fahrzeuge bedeutet, zwei waagerechte Pfeile aber Querverkehr . Viele Städte schildern übrigens inzwischen falsch aus und nehmen das zweite von unten. Damit verhalten die sich zwar falsch, ein Verkehrsteilnehmer hätte aber größte Schwierigkeiten, wenn er sich im Falle eines Unfalls darauf berufen würde ... Bei der Beschränkung der Einbahnregelung auf den motorisierten Verkehr unterscheidet man übrigens folgende Fälle: - echte Einbahnstraße Einbahnstraßenschild mit Zusatzzeichen (unterstes) und Verbot der Einfahrt mit Zusatzzeichen (drittes von unten). - unechte Einbahnstraße wie vor, nur gibt es KEIN Einbahnstraßenschild, im Grunde kann hier auch der Autoverkehr beiden Richtungen fahren, darf aber nicht einfahren wegen Verbot der Einfahrt (mit Zusatzzeichen (drittes von unten)). Bis denne pson
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#21364 - 30.09.02 13:14
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: Martina]
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ich denke mal, wenn die beschilderung und kennzeichnung einer einbahnstraße nicht eindeutig und ortsüblich ist (also z.b. das einfahrtsverbotsschild "weißer balken auf rotem grund" einfach fehlt), dann hast du als verkehrsteilnehmer recht, wenn du sie wie eine normale straße benutzt. eine straße wird ja nicht als einbahnstraße geboren, sondern durch die beschilderung zu einer solchen gemacht aber auch wenn das bei einem rechtsstreit helfen mag - letztendlich ist ja doch immer der/die radler das dummchen lg DeusX
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#21365 - 30.09.02 13:17
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: pson]
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Tourenradler
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Sag ich doch: Hoch interessange Diskussion. Für jeden etwas. Die Sache mit den Pfeilen ist mir so allerdings auch noch nie bewußt gewesen.
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#21366 - 30.09.02 13:17
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: ]
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hi siggi, hier ist diese beschilderung inzwischen "gelernt", obwohl ich dir zustimmen muss, dass ein solches missverständnis durchaus auftreten könnte. und die einbahnstraßenfreigabe für radler ist sogar schon so weit verbreitet, dass sogar viele autofahrer inzwischen damit klarkommen. ist auch sehr hilfreich, besteht doch wien quasi ausschließlich aus einbahnstraßen. lg DeusX
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#21368 - 30.09.02 13:19
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: pson]
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Hallo pson, danke für die Klarstellung. Unechte Einbahnstraßen (ob mit "Radfahrer frei" oder nicht) sind manchmal ein ziemliches Kuriosum: Ortskundige Autofahrer, die ja wissen, dass an einem Ende das Schild "Verbot der Einfahrt" steht, meinen oft, sie dürften z.B. aus einer Ausfahrt nur in die vermeintliche Einbahn-Richtung in die Straße einbiegen (obwohl das nicht zutrifft, wenn nicht durch ein gesondertes Zeichen vorgeschrieben). Ortsfremde Fahrer kennen solche Hemmungen nicht, was dann wiederum zu entsprechenden, unberechtigten Reaktionen der ortskundigen führt.... Andreas
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#21369 - 30.09.02 13:23
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: atk]
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@atk Gelten die mir oder den "Verkehrsorganen" Das mit den Pfeilen ist intressant - so nach einigem Nachdenken, muß ich echt zugeben, das man die öfters sieht, zum besipiel an Straßen wo der Radweg rechts entlangläuft kruz vo einmündungen, damit recht von der Straße abbiegende Autos daran erinnert werden das sie gleich radfahrer schneiden können Gruß Max
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#21370 - 30.09.02 13:30
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: atk]
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Moderator
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Kleine Korrektur: Das 2.Schild von unten hängt unter dem Schild am Ende der Einbahnstrasse (weisser Balken in rotem Kreis, Zeichen 267). Da können natürlich immer Radfahrer raus kommen; vielmehr erlaubt das Schild den Radfahrern die normalerweise verbotene Einfahrt in die Strasse. (Es ist auch ein weit verbreiteter Irrtum, dass das Schild eine Einbahnstrasse kennzeichnet; das tut es nicht, sondern Schild 353.) Der Zusatz unter dem blau-weissem Schild "Einbahnstrasse" (Zeichen 220) ist in der Auflistung das Zusatzschild ganz unten rechts ( siehe auch hier). Gruss Uli
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#21371 - 30.09.02 13:31
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: MaxB]
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Hallo Max, also, das erste galt zur Hälfte dir und zur Hälfte den "Organen", die anderen beiden galten uneingeschränkt den letzteren... Aber mittlerweile hab ich mich beruhigt und schicke dir ein und ein hinterher - und hoffe, dass das damit ausgeglichen ist. Gruß Andreas PS: Amberger Polizei und Verkehrswacht müssen aber ihre behalten, die haben sie sich redlich verdient...
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#21372 - 30.09.02 13:37
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: DeusXMachina]
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Tourenradler
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Willst wohl dezent andeuten, daß ich in Wien ganz schön lange zu schieben hätte? @Martina: Er verlässt sich ebenso nach bestem Wissen darauf, dass er Vorfahrt hat. Und ich denke, dass du die ihm nicht nehmen darfst, nur weil du weisst bzw. zu wissen glaubst, dass die vorfahrtsberechtigte Strasse eine Einbahnstrasse ist. Ist richtig, aber nur einer trifft rechtens auf diese Kreuzung. Lt. Bechilderung vor Ort wohlgemerkt. Und Paragraph 1 sagt auch was aus über rücksichtsvolles Verhalten. Wenn er also noch kann, müßte der berechtigte Verkehrsteilnehmer notbremsen. Für evtl. Unfallfolgen ist aber letztendlich der verantwortlich, der die zweideutige Beschilderung zu verantworten hat.
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#21373 - 30.09.02 13:42
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: atk]
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da schick ich doch ein zurück. Freundlich Grüße an alle Max
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#21374 - 30.09.02 13:43
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: ]
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wenn du glück hast, landest du in einer der einbahnstraßen, die gleichzeitig auch eine sackgasse sind und außerdem von einer baustelle blockiert - dann hat die schieberei ganz schnell ein ende lg von ganz unten DeusX
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#21375 - 30.09.02 13:43
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: Uli]
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Hallo Uli, dass unter dem Einbahnstraßenschild das letzte und nicht das vorletze Zusatzschild anzubringen ist, hat pson schon angemerkt. Damit, dass das vorletze der Zusatzzeichen unter 267 ("Verbot der Einfahrt") anzubringen ist, hast du aber m.E. nicht recht, das muss "Radfahrer frei" ( drittes von unten) sein, steht auch so in dem von dir aufgeführten Link. ....Korinthenkackereien Andreas
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#21376 - 30.09.02 13:46
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: Uli]
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Es ist auch ein weit verbreiteter Irrtum, dass das Schild eine Einbahnstrasse kennzeichnet; das tut es nicht, sondern Schild 353. Wobei, wenn ich mich recht erinnere, das Zeichen 353 nur ergänzend zu Zeichen 220 aufgehangen werden darf (laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung StVO-VwV). Bis denne pson Noch ein Link: Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung
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#21380 - 30.09.02 13:50
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: pson]
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Tourenradler
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Wird ja noch ein richtiger StVO-Kurs hier. Richtig, Zeichen 353 fällt unter den Begriff "Richtzeichen". Wenn man sich die schon angesprochene Symbolik mal ein wenig verinnerlicht, .... aber heute nciht mehr. Bald Feierabend.
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#21382 - 30.09.02 13:56
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: DeusXMachina]
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Hallo DeusX, wie schön, dass Ihr in Wien beide Schilder habt, in Bonn gibt's nur das linke . Gruß, Katja
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#21429 - 01.10.02 07:23
Re: Rechts vor links - oder wie?
[Re: Wolfrad]
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Hallo Bine,
Siehste, und schon haste den Frust. Und was noch schlimmer ist, der Autofahrer hat Dich in Gefahr gebracht. Und wenn Du den Gedanken weiter verfolgst, hast Du einen gewissen Anteil an der Entstehung der Gefährdungslage; keine so angenehme Überlegung. Allerdings braucht man ein gerüttelt' Maß an Selbstbewußtsein und auch Verteidigungsbereitschaft, weiter vorneweg zu fahren oder den Fahrer zumindest erst mal zum Langsamfahren vor dem Überholen zu bringen. In Bosnien u. Herzeg. wurde von den LKW Fahrern in einem solchen Fall kräftig gehupt und als wir einmal nicht sofort in den Strassengraben gefahren sind wurde mit voller Geschwindigkeit überholt, auch bei LKW-Gegenverkehr. Ich hatte ja kein Maßband dabei, aber ich glaube der hat die 50 cm noch mal kräftig unterboten... andere Länder, andere Sitten...
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