Guten Abend!
Habe jetzt nicht alles gelesen, aber es gibt einen Passus, dass eine einmalige Übernachtung "zum Wiederherstellen der Fahrtauglichkeit" am Wegesrand möglich und straffrei ist. Darauf müsste man sich berufen. Gerade wenn der geschndene Körper des Radreisenden Ruhe braucht sollte dies doch verstanden werden können. Die Strafe und die Schikaniererei finde ich unnötig und boshaft. In Düsseldorf stehen die Kisten immer am Wochenende am Rheinufer, da geht keiner mal lang und verscheucht die - aber klar ein paar Radfahrer mit Zelt - die hams ja!
War zuletzt unterwegs von der Schweiz über das Rheintal bei Freiburg, dem Elsass, den Vogesen und in die Pfälzer Weinstraße unterwegs, da war die Preisspanne (für eine Person mit Zelt und Fahrrad) etrem: 5,3ß bis 16,50€. Der günstigste Platz (in Rhinau) hatte den besten Service für meinen Geschmack. Wohnmobilstellplätze finde ich nicht attraktiv, aber zur Not kann man das ja mal machen (so denke ich - s.o.).
Trotz Alledem einen schönen Abend! Konrad