Die Rheinlandpfälzer finden die für sie gültige Regelung ab 03.05 und ablaufend 17.05.2020 hier . Dass auch Radwege gesperrt werden, weil Reiseverbote auch für Radler gelten, findet sich speziell für DE - FR z.B. hier . Da kann jeder für seinen eigenen Fall nach der gültigen Regelung suchen und wenn er sie nicht findet, eine Hotline anrufen hier .
In der ab heute gültigen Regelung für Bayern ist nachwievor die Ausgangsbeschränkung "... Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grunde ....", was so nicht in Saarland und RLP steht. Radreisen gehören zu den touristischen Aktivitäten, für die kein Beherbergungsbetrieb öffnen darf und die nur bei bewusster Falschauslegung als "Sport und Bewegung" bezeichnet werden können. Das gilt überall, aber wer Lücken sucht, wird welche finden. Die Frage ist nur, ob man Lücken sucht (siehe Cum-Ex) oder Lücken im Sinne des Gesetzgebers schließt und das heißt keine Radreisen. Wer das Rad als Verkehrmittel benutzt, unterliegt den Bedingungen für z.B. Arbeit. usw. usw. Es ist völlig sinnlos, nach den Regelungen über einen Zeitraum mehr als 2 Wochen voraus zu sehen, weil die BunKan selbst klar gestellt hat, dass die Regelungen im 2-Wochen-Rhythmus gecheckt und je nach Viruslage angepasst werden. Es gibt keine Verhandlungen mit dem Virus. In der Bund-Länder-Konferenz werden dann die Maßnahmen abgestimmt und wenige Tage später in den Länderverordnungen eingebaut. Mit kleinen Unterschieden, die aber nicht wesentlich sind (Radreisen sind für 99,9% der Bevölkerung nicht wesentlich). Es gibt nur eine längerfristige Regelung z.Zt.: Großveranstaltungsverbot bis 31.08.2020.