So einfach kann man das nicht sagen. Zuerst ist die Bundespolizei für die Einreisekontrollen zuständig, aber das jeweilige Bundesland für die Regeln der Quarantäne. Für Bayern ist dies die aktuelle Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und speziell für die Einreise die mehrfach verlängerte Notbekanntmachung. Und so muss man sich für konkrete Fragen für konkrete Länder die relevanten Vorschriften holen, man kann das nicht allgemein beantworten. Da sind auch FAQs für Grenzgänger, Saisonarbeitskräfte, die Bürger von Büsingen, …. zu finden. Die Regeln sind z.T. nur eine Woche gültig und werden dann verlängert oder modifiziert. Völlig sinnlos, die gültigen Regeln für den Juni haben zu wollen. Es gibt nur Wunschdiskussionen darüber, aber keine Verordnungen. Wenn eine Frage nicht abgedeckt ist, ruft man eine Hotline an. Wir sind also komplett versorgt, nur passt es nicht in eine Zeitungsüberschrift.