Ich habe nur einen aufgeschnappten TV-Kommentar in einer ÖR-Nachrichtensendung zu den Grenzschließungen sinngemäß 'wiedergegeben'. Wie sich das dann mit nationalen Regelungen zur Reisefreiheit verhält, war nicht das Thema.
Aber zu Deiner Frage, die ich natürlich ohne jeglichen juristischen Hintergrund und ohne Anspruch auf Richtigkeit für mich mal so beantworte:
Je nach Land dürfte ich dann eben mehr oder weniger, den aktuellen, jeweiligen Vorschriften entsprechend.
Frankreich wäre zum heutigen Stand eben 'sehr unattraktiv', Österreich könnte aber interessant sein. Soweit ich weiß, gibt es dort keine Ausgangsbeschränkungen (mehr?). Auf den offiziellen Seiten konnte ich diesbezüglich nichts finden. Man könnte also eine nette Radreise machen (Unterkunft- oder Quarantänekram lass ich mal offen). Nur darf ich aus Deutschland eben nicht rein - und das widerspricht EU-Recht. Auf diesem Recht möchte ich jetzt nicht rumreiten, es ist aber auch ein Aspekt, den man beachten sollte und nicht nur unsere jeweiligen nationalen 'Grundrechte'.