Wer an der Grenze (Elsass) wohnt darf seine notwendigen Einkäufe (wie das definiert ist, weiß ich nicht), nun auch im Nachbarland machen. Siehe HIER . Das gilt vermutlich für beide Seiten. Aber ob dabei an Leute gedacht wurde, die lustig mit dem Rad umher fahren, auch wenn sie Supermarkteinkäufe mitführen, wage ich zu bezweifeln.